Es geht um den Arbeitsschutz

Muss Deutschland den Ukraine-Krieg verbieten?

Viele Bürger fürchten, dass gewisse, derzeit noch ein paar Flugstunden entfernte Ereignisse auch sie und ihre Kinder betreffen könnten.

Auch die Türen des Schützenpanzers Marder stehen werdenden Müttern weit offen.

Doch ganz ruhig! Niemand muss sich Sorgen machen: Würde ein Ernstfall die Sicherheit deutscher Arbeitnehmer gefährden, wäre er nicht genehmigungsfähig.

Einem FAZ-Bericht zufolge hat sich die Auslieferung des neuen Schützenpanzers „Puma“ unter anderem deshalb verzögert, weil das Rüstungsgut den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu entsprechen hat. So habe der Hersteller etwa Vorkehrungen treffen müssen, damit es durch „Schussgasbelastung“ bei hochschwangeren Soldatinnen nicht zu einer Fruchtwasserschädigung kommt.

Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass beim Gebrauch von Schusswaffen und Sprengmitteln Risiken für Mutter und Kind durch umherfliegende Metallteile bestehen. Sollte sich dies bestätigen, hätten deutsche Streitkräfte infolge §4 (1) ArbStättV keinen Handlungsspielraum: „Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen.“

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